Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) enthält seit Oktober 2013 einen Verweis auf die EU-Schwellenwerte. Diese werden von der EU aller 2 Jahre angepasst, sodass diese nun auch automatisch für Deutschland gütig sind. Seit 01.01.2014 gelten folgende Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen 134.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen: 207.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
- Bauaufträge: 5.186.000 Euro.