Neue EU-Schwellenwerte ab 2020

EU-Schwellenwerte für 2020 nach unten angepasst

Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge werden zum 01.01.2020 turnusgemäß angepasst. Dies betrifft die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar 2020.

  • Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber:
    – Bauleistungen: 5.350.000 EUR (statt bisher 5.548.000 EUR)
    – Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 EUR (statt bisher 221.000 EUR)
    – zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 EUR (statt bisher 144.000 EUR)
  • Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit:
    – Bauleistungen: 5.350.000 EUR (statt bisher 5.548.000 EUR)
    – Liefer-/Dienstleistungen: 428.000 EUR (statt bisher 443.000 EUR)
  • Konzessionsrichtlinie:
    – Konzessionen: 5.350.000 EUR (statt bisher 5.548.000 EUR)

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