Die Schwellenwerte in den EU-Vergaberichtlinien wurden angepasst. und in den Verordnungen der Kommission vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017) wie folgt angehoben:
Auftragsart | NEU | ALT |
Bauaufträge | 5.548.000 € | 5.225.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 221.000 € | 209.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) | 144.000 € | 135.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit) | 443.000 € | 418.000 € |
Die EU-Vorschriften gelten durch die Verweisung in den Vergabeordnungen unmittelbar. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist daher nicht erforderlich.
Quelle: www.umweltbundesamt.de/themen/geaenderte-eu-schwellenwerte-1-januar-2018