Geänderte EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2018

Die Schwellenwerte in den EU-Vergaberichtlinien wurden angepasst. und in den Verordnungen der Kommission vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017) wie folgt angehoben:

AuftragsartNEUALT
Bauaufträge

5.548.000 €

5.225.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

221.000 €

209.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden)

144.000 €

135.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit)

443.000 €

418.000 €

 

Die EU-Vorschriften gelten durch die Verweisung in den Vergabeordnungen unmittelbar. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist daher nicht erforderlich.

Quelle: www.umweltbundesamt.de/themen/geaenderte-eu-schwellenwerte-1-januar-2018